Wer keine Haftpflichtversicherung hat, ist laut § 823 Abs. 1 BGB voll umfänglich haftend, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Voll umfänglich ist hierbei als unbegrenzt zu verstehen, denn eine Obergrenze für die Haftung gibt es nicht.
Deshalb ist es unglaublich wichtig, sich vor diesen finanziellen Risiken zu schützen. Viele kennen lediglich eine Form der Haftpflichtversicherung, die Privathaftpflichtversicherung. Doch es gibt noch weitaus mehr Bereiche im Leben, die zu einer Haftung führen können, wenn das Risiko nicht abgesichert ist.
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1. Privat - Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) gehört zu der bekanntesten und am weitesten verbreitetsten Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die auf Personen -, Sach-, und Vermögensebene entstehen.
Sachschäden
Beispiel: Zerstört du ausversehen das Smartphone eines Freundes, so ist ihm durch dich ein Sachschaden entstanden. Für diesen Schaden musst du aufkommen.
Personenschäden
Verletzt du eine Person durch deine Handlungen, entsteht ein Personenschaden.
Beispiel: Du fährst mit deinem Fahrrad auf der Straße und übersiehst einen Passanten. Bei der Kollision verletzt sich der Passant. Für die Kosten der Genesung und eventuellen Folgen bist du finanziell haftend.
Vermögensschäden
Vermögensschäden beziehen sich weder auf Personen-, noch Sachschäden, sondern entstehen, wenn einer dritten Person durch dein Handeln ein finanzieller Schaden entsteht.
Beispiel: Du verschüttest ausversehen ein Glas Wasser über dem Laptop eines Freundes.
Dabei entsteht zwar zuallererst ein Sachschaden. Der Laptop ist durch einen Kurzschluss unwiderruflich zerstört. Dadurch gehen jedoch auch die Daten auf dem Laptop unwiderruflich verloren. An dieser Stelle entsteht ein Vermögensschaden, da der Freund diese Daten benötigt, um Geld zu verdienen.
Welche Leistungen einen Privathaftpflichtversicherung haben sollte, erfährst du hier.
2. KFZ-Haftpflichtversicherung
Eine der zweit weitverbreitetsten Haftpflichtversicherungen ist die Pflichtversicherung beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Wer am Straßenverkehr mit einem KFZ teilnehmen will, muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Ansonsten wird das KFZ nicht zugelassen.
3. Hundehalter – Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund besitzt, ist für Schäden, die der Vierbeiner verursacht, verantwortlich.
Hierbei geht es aber nicht nur um Schäden, die zum Beispiel durch einen Biss entstehen, auch Schäden, die der Hund in der Wohnung oder an Sachgegenständen verursacht, sollten abgesichert werden.
4. Pferdehalter – Haftpflichtversicherung

Hund, Pferd und Nutzvieh sind nicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung und müssen gesondert versichert werden. Denn entstehen durch das eigene Pferd einem Dritten ein Schaden, so ist der Besitzer auch hierbei unbegrenzt haftbar.
5. Jagd- Haftpflichtversicherung

Wer zur Jagd geht, muss bei Beantragung oder Verlängerung des Jagdscheins eine Jagd – Haftpflichtversicherung nachweisen. Denn in der regulären Privathaftpflichtversicherung ist diese vom Schutz ausgeschlossen.
Auch hierbei werden Personen-, Sach-, und Vermögensschäden abgesichert.
Auch jagdlich geführte Hunde sind meist in der Jagdhaftpflichtversicherung bei der Ausübung und Ausbildung der Jagd mitversichert.
6. Bauherren – Haftpflichtversicherung

Wer ein Haus baut, benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn der Bauherr haftet bei Schadensersatz – und Haftpflichtansprüchen, die aufgrund der Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle entstanden sind.
ACHTUNG
Auch wenn die Verkehrssicherungspflichten an einen Bauleiter oder eine Baufirma abgegeben wurden, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung von Nöten.
TIPP
In einigen Privathaftpflichtversicherungen ist eine Bauherren-haftpflichtversicherung bereits bis meistens 50.000€ Bausumme integriert.
Wer ein komplettes Eigenheim baut, überschreitet diese Grenze sehr schnell und sollte eine selbstständige Bauherren – Haftpflicht abschließen.
7. Betriebs – Haftpflichtversicherung
Wer im gewerblichen Bereich einen Schaden anrichtet, ist ebenfalls für die Konsequenzen und Ergebnisse haftbar. Die Betriebs – Haftpflichtversicherung wehrt nicht nur unberechtigte Schadensansprüche gegenüber der versicherten Person ab, sondern reguliert, wenn vereinbart, auch entstandene Schäden.
8. Gewässerschaden – Haftpflichtversicherung

Wer einen Öltank zur Aufbewahrung von Öl besitzt, haftet für den Inhalt ebenfalls mit seinem Privatvermögen. Die Gewässerschaden – Haftpflichtversicherung schützt den Besitzer des Öltanks vor finanziellen Schäden, die durch Auslaufen und Verunreinigen der Umwelt entstehen können.
9. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Diese Variante der Privathaftpflichtversicherung ist für Besitzer eines Hauses und oder Grundstücks relevant. Denn entstehen durch das Haus oder Grundstück Schäden an einer dritten Person, ist der Besitzer dafür haftend.
Beispiel: Ein vom Hausdach herunterfallender Ziegelstein trifft den Postboten am Kopf.
In den meisten Privat – Haftpflichtversicherungen ist eine Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schon integriert.
10. Vermieter – Haftpflichtversicherung
Hierbei handelt es sich um die analoge Absicherung wie bei der Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch der Vermieter haftet für Schäden, die durch das Mietobjekt an Dritten entstanden sind.
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Autor-Josef Leu